AGBs der Firma Kleinheider Baumaschinenhandel

  1. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird die Ware vom Empfänger weiterverkauft, so gilt die aus dem Weiterverkauf entstehende Forderung als an uns abgetreten.
  2. Bei Änderung des Zinssatzes durch die Bank sind wir berechtigt, den vereinbarten Zinssatz im selben Maße anzugleichen.
  3. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die Ihnen zur Benützung übergebene, in unserem Eigentum stehende Maschine im Falle der Nichteinhaltung einer von Ihnen uns gegenüber übernommenen Verpflichtung ohne gerichtliche oder behördliche Interventionen zurückholen können, dies allenfalls auch unter Überwindung von Verschlüssen am Gerät selbst oder an dessen Verwahrungsort. Für diesen Fall verzichten Sie auf die Einwendung der Besitzstörung und auf die Einwendung, dass das Gerät zur Aufrechterhaltung der Betriebes erforderlich ist. Rückholspesen gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.
  4. Falls Sie Ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen sollten, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Maschine in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen und verpflichten Sie sich in diesem Fall zum Kostenersatz.
  5. Wir versenden auf Gefahr des Käufers, auch dass, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  6. Für die am Stundenzähler aufscheinenden Betriebsstunden bzw. für den Tachometerstand des gegenständlichen Fahrzeuges wird keine wie immer geartete Gewähr geleistet.
  7. Für die von uns nachweislich unrichtig gelieferten Waren leisten wir kostenlosen Ersatz, wenn Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Käufers jeder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobes Verschulden zu vertreten haben. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz BGBL Nr. 99/1988, oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Schäden an betrieblichen genutzten Gegenständen von Unternehmern ist ausgeschlossen. Die Abnehmer verpflichten sich, das Produkt nur von einem entsprechend geschulten Personal unter Zuhilfenahme aller Schutzvorrichtungen zu verwenden.
  8. Lieferfristen geben wir nach bestem Wissen aber ohne Verbindlichkeiten an. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  9. Wird uns nach Vertragsabschluß Nachteiliges über die Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, so haben wir das Recht, vom Vertrag auch nach teilweiser Erfüllung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, dass der Käufer Sicherheit leistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankmäßige Zinsen, zumindest aber 1,5 % p. M. zu begehren. Mahn- und Inkassospesen, insbesondere solche, welche durch anwaltliche Intervention auflaufen, gehen zu Lasten des Käufers. Bei vertraglich vereinbarten Teilzahlungen gilt Terminverlust als vereinbart, sodass der gesamte bei Verzug noch aushaftende Betrag ohne weiteres sofort fällig wird.
  10. Bei Rücktritt von einem Vertrag sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 20 % der Auftragssumme zu verrechnen.
  11. Verwendung von „Biodiesel“ Maschinen, welche bei Firma Kleinheider gekauft werden, dürfen erst nach Rücksprache mit der Werkstättenleitung der Firma Kleinheider mit „Biodiesel“ getankt werden. Die dabei angegebene Einmischung von RME muss genauestens eingehalten werden. Schäden, welche durch falsche oder nicht genehmigte Kraftstoffe am Motor oder Einspritzanlage entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die Sicherheitsanweisungen in den Betriebsanleitungen und Werkstatthandbüchern der jeweiligen Maschinen sind genauestens zu beachten.
  12. Soweit die obigen Bestimmungen keine Regelung treffen, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Maschinenhandel“.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten. Es gilt österreichisches Recht.
  14. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.